Ja zur Totalrevision der Statuten Zweckverband Forstrevier Hardwald

Ortspartei Wallisellen

Der Vorstand der FDP Wallisellen empfiehlt, an der Urnenabstimmung vom 1.9.2019 der Totalrevision der Statuten des Forstreviers Hardwald und Umgebung zuzustimmen.

Eine Zusammenarbeit im  Hardwald besteht seit Jahrzehnten, 1994 wurde der Zweckverband gegründet, 2005 wurde das Gebiet, welche bis anhin aus den Wäldern der Gemeinden Opfikon, Dietlikon und Wallisellen bestand, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen durch Bassersdorf und Nürensdorf ergänzt, und die Statuten wurden 2010 dem aktuellen Recht angepasst.

Ziel des Forstreviers Hardwald war immer

  • die Beförsterung sämtlicher Waldungen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und Leitlinien
  • die Gewährleistung und Steigerung der Qualität der Waldungen damit sie insbesondere ihre Funktion als Naherholungsgebiet erfüllen können.
  • die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Forstwesen für die Verbandsgemeinden und deren Bevölkerung
  • die Gewährleistung eines Forstbetriebes unter Berücksichtigung von Qualität, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit.

Der Zweckverband verfügt über einen bedeutenden Maschinenpark für die Bewirtschaftung des Waldes, mietet von der Gemeinde Wallisellen das Forsthaus im Dreispitz und beschäftigt einen Förster, mehrere Forstwarte und bildet 3 Forstwart-Lehrlinge aus. Informationen zur Forstrevier sind zu finden auf www.forsthu.ch

Die vorliegende Totalrevision wird bedingt durch das seit 1.1.2018 gültige Gemeindegesetz, welches insbesondere vorschreibt, dass die Zweckverbände über einen eigenen Haushalt mit eigener Bilanz verfügen, und dass die Finanzierung sowie insbesondere die Austritts- und Auflösungsbedingungen geregelt werden müssen. Die Abstimmung untersteht dem obligatorischen Referendum, wird am 1.9.2019 in allen Gemeinden des Zweckverbandes durchgeführt und benötigt die Zustimmung aller Verbandsgemeinden.

Die neuen Statuten bedeuten die rechtliche Verselbständigung des Zweckverbands sowie klarere und kürzere Verantwortlichkeiten durch die Einsetzung einer Geschäftsleitung. Neben den neuen rechtlichen Bestimmungen werden die Kompetenzen erhöht, wobei nach wie vor der Souverän der Gemeinden das letzte Wort hat. Gemäss Statuten amtet die RPK der Gemeinde Wallisellen als Kontrollstelle, diese hat der Totalrevision mit Beschluss vom 2.5.2018 zugestimmt. Die Revision wurde vom Verband, den Gemeinden und den Organen vorgeprüft und einer Vernehmlassung unterstellt, deren Rückmeldungen in die Statuten eingeflossen sind.