Nach der eidgenössischen Abstimmung
Am 19. Mai haben die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Mit der nun vorliegenden Steuervorlage 17 setzt der Kanton Zürich die Vorgaben in seinem kantonalen Steuergesetz um. International nicht mehr akzeptierte Steuerprivilegien für überwiegend im Ausland tätige Konzerne werden abgeschafft. Im Gegenzug stehen künftig allen Unternehmen neue Steuerabzüge offen. Eine moderate Senkung der Gewinnsteuer ergänzt diese gezielt wirkenden Abzüge.
Wettbewerbsfähig bleiben
Klar und deutlich brachte Hans-Jakob Boesch eine der grössten Herausforderungen des Kantons Zürich zum Ausdruck. Mit dem Wegfall der Steuerprivilegien für viele Unternehmen und der Beibehaltung der bisherigen Steuersätze auf Gewinne besteht die grosse Gefahr, dass unzählige Firmen Ihren Standort in einen steuergünstigeren Kanton verlegen. Praktisch alle Kantone haben Ihre Steuersätze zu Teil massiv reduziert. Ohne Steuervorlage 17 würde Zürich künftig die höchsten Steuern von Unternehmen erheben. Da diese Massnahme wahrscheinlich nicht reicht, sieht die Steuervorlage weitere Möglichkeiten wie Abzüge für Forschung und Entwicklung, Zinsbereinigte Gewinnsteuer, Abzug für Patente und noch einige wenige andere Punkte vor.
Mindereinnahmen für Kanton und Gemeinden tragbar
Ganz ohne finanzielle Auswirkungen gehen diese Massnahmen natürlich auch nicht über die Bühne. Neben zu erwartenden Mindereinnahmen und Mehrbelastungen im Finanzausgleich und gewisse Zusatzleistungen an einzelne Gemeinden erhält der Kanton höhere Beiträge aus dem Bundessteueranteil. Unter dem Strich verbleibt ein Minus von rund 180 Mio. CHF beim Kanton und einem Minus von etwa 85 Mio. bei den Gemeinden.
Angeregte Diskussion
Belebt wurde die Präsentation von Hans-Jakob Boesch durch viele Fragen und Kommentare. Gross sind die Sorgen, dass die Auswirkungen speziell für Wallisellen und Opfikon gross sein werden, da hier besonders viele Holdinggesellschaften domiziliert sind. Den Zuhörern ist jedoch auch bewusst, dass bei einer Ablehnung der Steuervorlage die Mindereinnahmen aufgrund des Wegzugs von Firmen deutlich höher sein dürften. Entsprechend wurde der abschliessende Aufruf von Hans-Jakob Boesch, unbedingt ein Ja in die Urne zu werfen, als Notwendigkeit für den Standort Zürich verstanden.