Die FDP steht deshalb hinter der E-ID, mit der es möglich wird, online Verträge abzuschliessen oder ein amtliches Dokument anzufordern. Die Nutzung dieser E-ID ist für die Bevölkerung freiwillig. Jegliche Art von Behördendiensten, die einen Identitätsnachweis voraussetzen, wird auch weiterhin offline bzw. am Schalter der Gemeinde, des Bezirks oder Kantons verfügbar sein.
Durch das neue Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, um die sichere Identifizierung im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Privaten und mit Behörden zu fördern. Der Schutz der Grundrechte, insbesondere der Persönlichkeit und der Daten, geniesst dabei die höchste Priorität und wird klar im Gesetz reguliert, und es bietet die Grundlage, dass die Daten sicher und in der Schweiz gespeichert werden.
Der Bund verfügt allein über die Daten und Register zur Identifizierung von Schweizerinnen und Schweizern und kann diese für das Prüfverfahren bei der Ausstellung einer E-ID nutzen. Das Gesetz ist absichtlich technologieneutral formuliert, sodass mehrere Organisationen (Private, Kantone und Gemeinden) E-IDs anbieten können.
Die FDP empfiehlt ein JA zu E-ID am 7.3.2021.