Wallisellen ist nicht Zürich - Nein zur geplanten Mehrwertabgabe von 40 Prozent!

Um was geht es? Die Kantone sind mit dem revidierten Raumplanungsgesetz verpflichtet, den Ausgleich von Planungsvor- und Nachteilen zu regeln, die bei Auf- oder Umzonungen entstehen. Für die Gemeinden im Kanton Zürich wird diese Vorgabe mit dem Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) und einer entsprechenden Verordnung umgesetzt, so auch in Wallisellen mit einer Teilrevision der kommunalen Bau- & und Zonenordnung. Unter einem Planungsmehrwert wird die Differenz zwischen dem Verkehrswert eines Grundstückes ohne und mit Planungsmassnahme verstanden.

Bei Inkrafttreten des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) war vorgesehen, dass Gemeinden auch auf den kommunalen Mehrwertausgleich verzichten können. Im Kreisschreiben vom 23. Juni 2022 informierte dann aber die Baudirektion des Kantons Zürich die Gemeinden darüber, dass Vorlagen mit Verzicht auf den kommunalen Mehrwertausgleich per sofort nicht mehr genehmigungsfähig sind. Grund dafür ist das Bundesgerichtsurteil «Meikirch» vom 5. April 2022, wonach der Verzicht einer Gemeinde auf den Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen gegen das Bundesrecht (Art. 5 RPG) verstösst. Die Baudirektion wies zudem darauf hin, dass der Abgabesatz gemäss Bundesrecht angemessen sein muss (Art. 5 RPG) und ein Abgabesatz von wenigen Prozenten aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben und Rechtsprechung voraussichtlich nicht bundesrechtskonform wäre. 

Auf Bundesebene ist inzwischen eine Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) in Beratung, welche den Verzicht auf den kommunalen Mehrwertausgleich wieder ermöglichen würde. Der Ständerat hat bereits reagiert und einstimmig einer Gesetzesänderung des RPG zugestimmt, welche Um- und Aufzonung von einer zwingenden Mehrwertabgabe ausschliessen soll. Aufgrund der klaren Haltung des Ständerates in dieser Frage, darf davon ausgegangen werden, dass auch der Nationalrat einer entsprechenden Gesetzesänderung zustimmen wird. Selbstverständlich ist aber der Ausgang der Gesetzesrevision noch offen. Und diese korreliert nun aber mit der kantonalen Frist (bis zum 1. März 2025), innert welcher die Gemeinden im Kanton Zürich ihre BZO anzupassen haben. 

In diesem Sinne hat der Vorstand der FDP Wallisellen ein gewissen Verständnis für das Vorgehen des Stadtrates, den kantonalen Vorgaben nachzukommen und einen Abgabesatz kombiniert mit der Festlegung einer Freifläche zu definieren. Nicht verstehen können aber die Exponenten des Vorstandes der FDP, weshalb der Stadtrat von Wallisellen den maximalen Abgabesatz von 40% für Wallisellen als zukunftsweisend erachtet. Ausser der rotgrünen Stadt Zürich haben nur wenige Gemeinden im Kanton diesen hohen Abgabesatz für sich festgesetzt. Kommt hinzu, dass die umliegenden Gemeinden sich auf Abgabesätze zwischen 25 und 30% beschränkt haben. 

Gründe, welche gegen eine so hohe Mehrwertabgabe sprechen sind zahlreich. So erhöht die Mehrwertabgabe grundsätzlich die Anlagekosten für den Bau von mehr Wohnungen auf einem Grundstück und hemmt dadurch die notwendige Verdichtung. Durch Auf- und Umzonungen werden vermehrt Neubauwohnungen erstellt. Mit der Erhebung der Mehrwertabgabe werden diese noch teurer, was nicht im Interesse der Mieterschaft sein kann. 

Weiter gilt es ganz klar darauf hinzuweisen, dass die Erträge der Mehrwertabgabe in einen Fond fliessen, dessen Mittel nur für eng begrenzte Zwecke wie z.B. die Gestaltung von Plätzen und Parks verwendet werden dürfen. Dafür sind aktuell in Wallisellen unbestritten genügend Mittel vorhanden. Eine moderatere Mehrwertabgabe dürfte da wohl ausreichen. 

Der Vorstand der FDP Wallisellen wird deshalb im Rahmen der öffentlichen Auflage und Anhörung dieser Teilrevision der Bau -und Zonenordnung, dessen Frist am 16. Januar 2023 abläuft, eine Mehrwertabgabe von maximal 25% fordern. Selbstverständlich muss diese Teilrevision der Bau- und Zonenordnung vom Souverän angenommen werden. Wir hoch der Abgabesatz für Wallisellen ausfällt, wird sich an der Junigemeinversammlung zeigen. Wenn Sie Wohnen für alle in Wallisellen nicht unnötig verteuern wollen, dann unterstützen Sie die liberale Forderung und stimmen für eine moderatere Mehrwertabgabe von 25%.

Vorstand FDP Wallisellen