Ersatzwahl ins Bezirksgericht - Wählen Sie am 12. März 2023 Andreas Baeckert
Wie wertvoll ist eine Wahlempfehlung der Interparteilichen Konferenz des Bezirks Bülach (IPK) für die Ersatzwahl ins Bezirksgericht? Brauchen wir eine solche?
Vorab zu Klärung: Bei der Interparteilichen Konferenz des Bezirks Bülach (IPK) handelt es sich um einen Zusammenschluss der politischen Parteien des Bezirks. Die IPK bezweckt, bei Wahlen in die Bezirksbehörden die besten Kandidaturen zur Wahl vorzuschlagen sowie eine ausgewogene Vertretung aller Teile der Gesellschaft sicherzustellen. Nachdem der Kanton Zürich die Aufstockung der Richter-Stellen am Bezirksgericht Bülach beschlossen hatte, wurden die Ansprüche der Parteien gemäss den Anteilen der letzten Kantonsratswahlen neu berechnet. Dabei wurde festgestellt, dass für die Einhaltung des Proporzes und eine ausgewogene Zusammensetzung die FDP und die GLP je eine Richterstelle besetzen sollen.
Die Ausgangslage für die Ersatzwahl ins Bezirksgericht Bülach ist so weit klar und von allen anderen Parteien unbestritten. Wie kommen nun aber die «richtigen Köpfe» zur begehrten Wahlempfehlung durch die IPK? Um die Nomination der IPK zu erhalten, durchlaufen die Bewerberinnen und Bewerber ein mehrstufiges Auswahlverfahren. Zunächst gilt es, die innerparteiliche Evaluation zu überstehen. Dann folgt eine weitere Prüfung durch die IPK. In den Prüfungsausschüssen der Parteien wie der IPK sitzen sowohl Nicht-Juristinnen und -Juristen als auch Fachleute aus der Justiz und der Anwaltschaft. Neben einer persönlichen Anhörung der Bewerberinnen und Bewerber mit kritischen Fragen werden auch Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und Diplome begutachtet, Referenzen eingeholt und der Leumund überprüft.
Die IPK garantiert mit der Nomination, dass die vorgeschlagenen Kandidaten über die geforderten hervorragenden juristischen Fähigkeiten verfügen, die nötige Erfahrung für das Richteramt am Bezirksgericht mitbringen, sich zudem persönlich sowie charakterlich eignen und eine effiziente, einwandfreie Rechtsprechung sicherstellen können.
Andreas Baeckert (FDP) und Ruedi Hug (GLP) haben sich in diesem mehrstufigen Auswahlverfahren gegen mehrere Mitbewerberinnen und Mitbewerber durchgesetzt. Sie überzeugten namentlich durch ihre herausragenden juristischen Kenntnisse, ihre mehrjährige Erfahrung als Ersatzbezirksrichter sowie durch ihre Sozialkompetenzen.
Die eingangs gestellter Frage kann deshalb mit einem deutlichen JA beantwortet werden. Gerade die Besetzung von Richterstellen bedarf einer sorgfältigen und umfassenden Prüfung der Bewerberinnen und Bewerber. Die IPK ist dafür zweifelsohne das richtige Gremium, welches eine qualitativ hochwertige Gerichtsbarkeit und eine ausgewogene Zusammensetzung der Richterschaft am Bezirksgericht Bülach zu Gunsten aller Teile unserer Gesellschaft garantiert.
Deshalb: Folgen Sie der Wahlempfehlung der IPK und wählen Sie am 12. März 2023