Informationsveranstaltung der Taskforce BZO zur Initiative «Ausnützungsziffer statt Baumassenziffer»
7 . November 2024 - 19:00
Sie sind wichtig!
Entscheidende Gemeindeversammlungen für Wallisellen
Sehr geehrte Unterzeichnende der Einwendungen zur Auflage der Teilrevision der Bau-
und Zonenordnung Wallisellen
Dieses Jahr und Anfangs nächsten Jahres sind entscheidende Themen für Wallisellen an
den Gemeindeversammlungen traktandiert:
17. September 2024: Festlegung Mehrwertabgabesatz
2. Dezember 2024: Initiative «Ausnützungsziffer statt Baumassenziffer»
2./3. April 2025: Teilrevision der Bau- und Zonenordnung
Wir bitten Sie, an der Gemeindeversammlung vom 17. September 2024 dem vom
Stadtrat vorgeschlagenen Mehrwertabgabesatz von 20% zuzustimmen.
Am 13. Juni 2023 konnte die Vorlage des Stadtrates für eine Mehrwertabschöpfung von
40% dank einer erfolgreichen Mobilisierung der bürgerlichen Kräfte mit einem deutlichen
Mehr zurückgewiesen werden. Gründe für die Zurückweisung waren einerseits die Bestre-
bungen, auf Bundesebene den Verzicht auf den Mehrwertausgleich wieder zuzulassen und
andererseits die Höhe des vom Stadtrat vorgeschlagenen Abgabesatzes von 40%. Damit
reizte der Stadtrat den vom Kanton Zürich vorgegebenen höchstmöglichen Ansatz voll aus.
Inzwischen ist die übergeordnete Gesetzgebung geklärt. Den Gemeinden steht es frei, eine
Mehrwertabschöpfung in ihrer Bau- und Zonenordnung zu definieren oder von einer sol-
chen gänzlich abzusehen.
Neu schlägt der Stadtrat eine Mehrwertabschöpfung von 20% vor. Diesen Vorschlag des
Stadtrates unterstützen wir. Natürlich könnte aus den Reihen des Souveräns ein Antrag auf
eine Mehrwertabschöpfung von 40% kommen. Eine so hohe Mehrwertabgabe gilt es mit
aller Kraft zu verhindern. Deshalb ist Ihre Anwesenheit am 17. September 2024 so wichtig.
Zudem bitten wir Sie, an der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 die Ein-
zelinitiative «Ausnützungsziffer statt Baumassenziffer» anzunehmen.
Baumassenziffer und Ausnützungsziffer haben primär das Ziel, die Anzahl der Bewohner
und Arbeitsplätze in einem Gebiet zu steuern. Bei gleicher Dichte können je nach gewähl-
tem System (Ausnützungsziffer oder Baumassenziffer) andere Häuser und Wohnungen ge-
baut werden. Dieses Thema ist sehr komplex und entsprechend sehr schwer in wenigen
Worten zu erklären. Von einem unabhängigen Fachgremium wurden die beiden Systeme
Ausnützungsziffer und Baumasse im Detail verglichen. Die Ausnützungsziffer schneidet ge-
genüber der Baumasse viel besser ab.
Sehr vereinfacht gesagt, stehen folgende Argumente für den Wechsel im Vordergrund:
- Gebäude werden mit der Baumassenziffer in den Boden gedrückt.
- Mit der Ausnützungsziffer entstehen attraktivere Wohnungen, weil zum Beispiel Nebenräume oder Balkone nicht mitgezählt werden müssen.
- Die Ausnützungsziffer führt zu ökologischeren Bauten, weil sorgfältiger mit dem Baugrund umgegangen wird.
- Die Ausnützungsziffer ist das fairere System.
Wenn die Initiative angenommen wird, muss auch die Bau- und Zonenordnung generell
angepasst werden. Mit der Ausnützungsziffer sind Fragen der Geschossigkeit, der Gebäu-
delängen und -höhen etc. verbunden. Aus diesem Grund ist die Initiative allgemein anre-
gend formuliert. Aus Sicht der Initianten müssen diese Fragen im Rahmen der laufenden
Teilrevision der Bau- und Zonenordnung gelöst werden. Es macht also keinen Sinn, im
Frühling 2025 über die vorliegende Teilrevision (auf der Basis der Baumassenziffer) abzu-
stimmen, im Wissen, dass ein Systemwechsel gemacht werden muss.
Es ist wichtig, dass über eine breite Mobilisation viele Stimmberechtigte, welche dieser Ini-
tiative zustimmen, an die Gemeindeversammlung kommen. Zusätzlich zur Initiative wird an
dieser Gemeindeversammlung auch über den zukünftigen Steuerfuss der Stadt Wallisellen
abgestimmt.
Save the date: am Donnerstag, 7. November 2024 um 19.00 Uhr wird die Taskforce BZO
eine Informationsveranstaltung zur Initiative im Doktorhaus Wallisellen organisieren.
Im neuen Jahr wird am 2. und/oder 3. April 2025 über die (Teil) Revision der Bau- und
Zonenordnung abgestimmt. Anlässlich der Öffentlichen Auflage der neuen Bau- und Zo-
nenordnung (März bis Mai 2024) hat unsere Taskforce einen umfassenden und sehr detail-
lierten Bericht mit über 100 Einwendungen eingereicht. Aktuell ist nicht bekannt, welche
Einwendungen berücksichtigt oder mit welcher Begründung nicht berücksichtigt wurden.
Die uns heute zur Verfügung stehende Bau- und Zonenordnung wirft viele Unklarheiten auf,
lässt viele Fragen offen und birgt viele Risiken für die Grundeigentümerinnen und Grundei-
gentümer. Heute eine Empfehlung abzugeben wäre dennoch verfrüht. Wir werden Sie auf
dem Laufenden halten, sobald wir Einsicht in die definitive Bau- und Zonenordnung erhalten
haben. Wichtig ist, dass Sie sich schon heute die beiden Gemeindeversammlungstermine
(2. und/oder 3. April 2025) dick in Ihrer Agenda eintragen.
Es wird bei den oben genannten Gemeindeversammlungen auf jede Stimme ankom-
men! Darum bitten wir Sie, an allen dieser kommenden Gemeindeversammlungen teilzu-
nehmen. Bitte motivieren Sie auch andere stimmberechtigte Personen aus Ihrem Umfeld,
an diesen Gemeindeversammlungen teilzunehmen.
Für Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Kerngruppe der Taskforce BZO
Urs Kälin Präsident HEV Wallisellen und Umgebung
Adrian Bangerter Präsident SVP Wallisellen
Anita Bruggmann Vorstandsmitglied FDP Wallisellen
Andreas Bollier Präsident Gewerbeverein Wallisellen
Denise Boll Vorstandsmitglied HEV Wallisellen und Umgebung
Dieter Stutz Architekt, Siedlungsplaner
Reto Schäppi Grundeigentümer und Eishockey-Profi
Wallisellen, den 27. August 2024